Teilnahmebedingungen
1. Allgemeine Voraussetzungen
Die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen der speak+write gGmbH(im weiteren speak+write) und Personen oder Gesellschaften (im weiteren Auftraggeber) für welche speak+write Deutschkurse und verbundene Dienstleistungen in Deutschland erbringt. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von speak+write nicht persönlich in Anspruch, so gelten die Bedingungen entsprechend für den Leistungsempfänger (z.B. Kursteilnehmer).
Der Kursteilnehmer muss die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen beachten und sich ggf. vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung setzen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Kursanmeldung, dass die Bearbeitung des Visumsantrags mehrere Monate dauern kann.
2. Leistungen und Gebühren
Für die regulären Kurse gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Kursgebühren und der jeweils gültige Leistungsumfang laut Angebot.
3. Einschreibung und Zahlungsbedingungen
3.1. Die verbindliche Einschreibung erfolgt mit der schriftlichen Anmeldung und nach einer Anzahlung auf die Kursgebühr in Höhe von mindesten die Kursgebühr für die ersten zwölf Wochen. Bei kürzere Buchungsdauer ist der Komplettbetrag zu entrichten.
Die Miete für eine mit dem Kurs gebuchte Unterbringung und die Vermittlungsgebühr für das Zimmer ist ebenfalls mit der Einschreibung fällig, und zwar mindestens für den ersten Kursmonat. Nach Eingang erfolgt eine schriftliche Anmeldebestätigung durch S + W speak + write.
3.2 Die restliche Zahlung der Kursgebühr ist spätestens bei Kursantritt zu leisten. Die Teilnahme am Kurs ohne Zahlung der kompletten Kursgebühr ist, ohne vorherige Absprache und entsprechend schriftliche Bestätigung, nicht möglich.
3.3. Sämtliche mit der Zahlung der Kursgebühr anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Kursteilnehmers.
3.4. Buchungen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Auswirkungen auf die Erbringung der gebuchten Leistungen haben könnten wie z.B. Allergien, müssen die ausdrückliche persönliche Erklärung dieser Person enthalten, dass sie in die erforderliche Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten in Kenntnis der Datenschutzhinweise von speak+write einwilligt(Im weiteren „Gesundheitseinwilligung“); andernfalls ist speak+write nicht zur Verwendung der erforderlichen Gesundheitsdaten berechtigt. Der Buchung b.z.w der Vertrag wird in diesem Fall erst dann wirksam, wenn speak+write die Gesundheitseinwilligung zugeht.
3.5. Buchungen von Minderjährigen müssen von den Erziehungsberechtigten abgegeben oder bestätigt sein. Für minderjährige Personen ist zusätzlich eine schriftliche Vollmachtserklärung der Erziehungsberechtigten(im weiteren „Elternerklärung“) notwendig. Die Buchung bzw. der Vertrag wird in diesem Fall erst dann wirksam, wenn speak+write die erforderliche Bestätigung der Erziehungsbestätigung der Erziehungsberechtigten und die Elternerklärung zugehen.
3.6. speak+write kann den Eingang einer Buchung mit einer vorläufigen Eingangsbestätigung quittieren. Die vorläufige Eingangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar und ist unverbindlich.
3.7. speak+write kann eine Buchung ab Zugang 10 Werktage lang annehmen. speak+write erklärt due verbindliche Annahme mit einer endgültigen Auftragsbestätigung in Schriftform, Textform oder einem zur dauerhaften Wiedergabe geegnetenelektronischen Format; erfolgt keine Auftragsbestätigung, kommt kein Vertrag zustande uns ed besteht kein Anspruch auf eine gebuchte Leistung.
3.8. Bei Buchungen über Agenturen kommt ein Vertrag nur zwischen speak+write und der Agentur zustande. Für die Vertragsgestaltung zwischen Agentur und deren Kunden ist speak+write nicht verantwortlich. Durch die Auftragsbestätigung von speak+write wird eine Buchung verbindlich. Fehlt eine erforderliche Bestätigung des Erziehungsberechtigten, Elternerklärung oder Gesundheitseinwilligung, ist die Buchung bzw. der Vertrag mit der Agentur hinsichtlich des betreffenden Teilnehmers durch den Zugang der jeweiligen Erklärungen aufschiebend bedingt und wird erst mit deren Zugang bei speak+write wirksam.
4. Umbuchungen
Eine kostenlose Änderung gebuchter Leistungen ist nur zugunsten eines höherwertigen Angebotes möglich.Jede sonstige Änderung einer Buchung ist bis zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € möglich. Die Umbuchung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Eine spätere Änderung der Buchung ist nur durch Rücktritt / Widerruf gemäß diese Teilnahmebedingungen und gleichzeitige Neuanmeldung möglich
5. Widerrufsrecht und Rücktritt
5.1.Widerrufsrecht
Auftraggebern steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der am ende abgedruckten Widerrugsbelehrung zu, wenn:
. sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind
. die Buchung unmittelbar gegenüner speak+write, d.h. nicht über eine Agentur, und
. unter Verwenung von Fernkommunikationsmitteln (wie Brief, Fax, E-Mail, Online- Buchung, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen von speak+write erfolgt ist bzw. die Auftraggeber außerhapb der Geschäftsräume persöhnlich von speak+write angesprochen wurden.
5.2. Rücktrittsrecht
Nach Ablauf der Widerrufsfrist wird Auftraggebern unter den Bedingungen dieser Ziffer ein vertragliches Recht zum Rücktritt eingeräumt. Zum Rücktritt bedarf es immer mindestens einer Erklärung in Textform (z.B. E-Mail). Das bloße Nichterscheinen bei Kursbeginn stellt keinen Rücktritt dar.
Der Rücktritt von einem Kurs, einer Unterkunftsbuchung oder sonstigen gebuchten Leistungen ist vor Kursbeginn gegen folgende Gebühren möglich:
. Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 € berechnet.
. Bis 15 Tage vor Kursbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 30% des Preises für alle gebuchten Leistungen, mindestens aber 150 €
. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn werden 50% des Preises für alle gebuchten Leistungen berechnet, mindestens aber 150 €.
Als Tag des Kursbeginns gilt das in der Auftragsbestätigung/Rechnung genannte Datum des Kursbeginns oder der Beginn der Laufzeit der vereinbarten Unterbringungsleistung.
5.3. Der Rücktritt von Prüfungen ist kostenfrei bis zum Anmeldeschluss möglich. Danach wird die Prüfungsgebühr vollumfänglich in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall des Rücktritts der Nachweis vorbehalten, das speak+write durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.4. Bei einem Rücktritt erfolgt eine Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge durch speak+write nach Abzug anfallender Bearbeitungsgebühren und Kosten. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich an die Person oder Agentur, welche die Zahlung geleistet hat. Ausnahmen hiervon sind nur auf schriftliche Anweisung der Person oder Agentur, welche die Zahlung geleistet hat, möglich.
5.5. Nichterscheinen bei Kursbeginn
Ist der Auftraggeber, gleich aus welchem Grund, daran gehindert, bei Kursbeginn die gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen, hat er speak+write hierüber unverzüglich, spätestens 48 Stunden nach dem Zeitpunkt des geplanten Kursbeginns, zu informieren. In bezug auf den versäumten Unterricht gilt Ziffer 15. speak+write bemüht sich bei Bedarf in Abstimmung mit dem Auftraggeber um eine Umbuchung.
Bitte beachten Sie, das häufig eine hohe Nachfrage an den Kursen und Unterkünften besteht. Im Interesse aller Kunden an einer optimalen Nutzung der vorhandenen Ressourcen behält sich speak+write daher das Recht zur anderweitigen Vergabe des Kursplatzes und/oder der gebuchten Unterkunft des Auftraggebers für den Fall vor, dass der Auftraggeber bei Kursbeginn ohne Benachrichtigung gemäß diese Bedingungen nicht erscheint und sich auch innerhalb einer von speak+write in Textform gesetzten Nachfrist mit Ankündigung der anderweitigen Vergabe der gebuchten Leistungen nicht bei speak+write meldet.
Auch in diesem Fall kann der Auftraggeber bis zum planmäßigen Ende des gebuchten Kurses durch Mitteilung an speak+write die gebuchten Leistungen noch in Anspruch nehmen, speak+write kann ihm hierzu jedoch einen anderen Kurs mit gleichartigem Lerninhalt und Niveau und/oder eine andere Unterkunft der vereinbarten Art zuweisen. Hierfür hat der Auftraggeber der speak+write einen angemessenen organisatorischen Vorlauf zu gewähren.
5.5. Das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
6. Unterbringung
6.1. Für die gebuchten Unterkunftsleistungen sind die zum Zeitpunkt des Kurses gültigen Unterbringungskosten und die Vermittlungsgebühr vor Kursantritt gemeinsam mit der Anzahlung zur Einschreibung zu entrichten. Die Miete beinhaltet alle Nebenkosten einschließlich Heizung und Strom.
6.2. Die gebuchte Unterkunft steht am Anreisetag ab 8.00 Uhr zur Verfügung. Sie ist am letzten Kurstag bis 15.00 Uhr zu verlassen.
6.3. Die Unterbringung kann nur kursweise zum vollen Mietpreis entsprechend den aktuellen Kursdaten zur Verfügung gestellt werden.
6.4. S + W speak + write bemüht sich, die gewünschte Unterbringungsvariante entsprechend den vorhandenen Kapazitäten zu stellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Variante besteht jedoch nicht. Darüber hinaus besteht ein genereller Anspruch auf Unterbringung nur bei fristgerechter, das bedeutet, spätestens zwei Wochen vor Kursanfang erfolgter, Bezahlung.
6.5. Als Unterbringungsvarianten werden Einzelzimmer bei Gastfamilien oder Einzel- und Doppelzimmer mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad sowie Appartements mit eigener Kochgelegenheit und Bad vermittelt.
6.6. Während des gebuchten Kurses ist ein gewünschter Wechsel in eine andere Unterbringungsvariante nicht im laufenden Kursmonat und nur bei freien Kapazitäten für den Folgemonat möglich. Ein gewünschter Wechsel ist spätestens eine Woche vor dem Ende des laufenden Kursmonats anzuzeigen.
6.7. Wird ein Wechsel der Unterbringungsvariante auf Wunsch des Teilnehmers ermöglicht, so ist in jedem Fall, zusätzlich, eine Endreinigungspauschale zu zahlen.
6.8. Für die vermittelten Unterkünfte besteht das Vertragsverhältnis zwischen S + W speak + write und dem Kursteilnehmer. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen.
7. Anreise
Die Anreise kann am 1. Kurstag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr erfolgen. Kann die Anreise nicht an diesem Tag erfolgen, ist S + W speak + write darüber zu informieren. Eine vorzeitige Anreise ist nicht möglich. Für unsere Ankunftsplanungen sind die Teilnehmer verpflichtet rechtzeitig ihre Reisedaten mitzuteilen.
8. Pflichten des Teilnehmers
8.1. In den Institutsräumen ist die Hausordnung einzuhalten.
8.2. Die Kursgebühr schließt keinen Versicherungsschutz ein. Für die Einschreibung in einen Kurs ist ein Nachweis über eine Kranken- und Haftpflichtversicherung erforderlich. Für Verluste, Beschädigungen oder Verletzungen an Personen oder Eigentum, sowohl in- als außerhalb der Institutsräumen, übernimmt S + W speak + write keine Verantwortung. Davon unberührt bleibt die Haftung von S + W speak + write für die von ihr oder ihren Mitarbeitern fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.
8.3. Von allen Auftraggebern wird ein einwandfreies und diszipliniertes Verhalten gegenüber Vermietern, Mitbewohnern, anderen Kursteilnehmern sowie allen Mitarbeitern von speak+write erwartet. Bei grobem Verstößen gegen geltende Regeln, Sitten bzw. Schul- oder Hausordnungen behält sich speak+write das Recht zur fristlosen Kündigen des Vertrages vor. Im Falle undisziplinierten Verhaltens, wie auch bei Verstößen gegen deutsches Recht (z.B. Diebstahl, Drogenmissbrauch, Sach- und Personenschäden, illegale Downloads), behält sich speak+write das Recht vor, Auftraggeber unmittelbar vom Kurs oder Programm auszuschließen. Die Kosten für die frühzeitige Abreie tragen der Auftraggeber bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Eine Rückerstrattung seitens speak+write wird nicht gewährt.
9. Haftung von S + W speak + write
9.1. S + W speak + write haftet nicht für Kursausfall durch höhere Gewalt oder andere nicht selbst zu vertretende Gründe.
Kurse finden nur bei der entsprechenden Mindestteilnehmerzahl statt.
Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs ist auf 18 beschränkt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl behalten wir uns eine Stundenreduzierung oder eine Zusammenlegung einzelner Kurse unter Berücksichtigung sprachlicher Gesichtspunkte vor. Ebenso behält sich S + W speak + write das Recht vor, bereits bestätigte Kurse aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall wird die eingezahlte Gebühr zurückgezahlt.
9.2. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
10. Institutionen
Für Institutionen gelten gesonderte Vertrags- und Zahlungs-Modalitäten.
11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.
11.2. Als Gerichtsstand wird Marburg vereinbart.
Die Teilnahmebedingungen gelten ab 20.09.2021, letzte Änderung 04.03.2024.