Hinweise zu den Einreiseformalitäten

Bitte informieren Sie sich möglichst rechtzeitig bei einer in Ihrem Land zuständigen deutschen Auslandsvertretung, ob Sie für Ihre Einreise ein Visum benötigen. Informationen dazu gibt Ihnen auch eine Staatenliste des Auswärtigen Amts zur Visumspflicht bzw. Visumsfreiheit. Dies betrifft ebenfalls eventuell mitreisende Familienangehörige.

Weitere Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts. Hier können Sie sich auch das Visumsantragsformular in Deutsch und anderen Sprachen herunterladen.

Bitte informieren Sie sich für Ihre Planungen unbedingt auch über die voraussichtliche Dauer der Bearbeitung Ihres Visumsantrags. Möglicherweise muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Für Ihren Visumsantrag ist auch die genaue Angabe des beabsichtigten Aufenthaltszwecks notwendig (Sprachkurs, Studium, wissenschaftliche Zwecke, Familienzusammenführung, Au-Pair, sonstige Arbeitsaufnahme, etc.). Dazu benötigen Sie möglicherweise auch unsere Anmeldebestätigung zu einem Deutschkurs oder eine Stipendienbescheinigung.

Staatsangehörige aus Ländern, für die kein Visum zur Einreise nach Deutschland erforderlich ist, müssen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage übersteigt.

Staatsangehörige der EU sowie Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, müssen Sie sich lediglich beim Stadtbüro/Einwohnermeldeamt anmelden und erhalten dort Ihre Freizügigkeitsbescheinigung.

Möchten Sie sich lediglich zu Besuchszwecken oder als Tourist hier aufhalten, ist für die Visaerteilung ausschließlich die deutsche Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes zuständig.

Nach der Einreise müssen sich alle ausländischen Staatsangehörigen, die mit einem Visum eingereist sind oder sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, möglichst unverzüglich beim Stadtbüro/Einwohnermeldeamt anmelden und bei der Ausländerbehörde ihren Aufenthalt anzeigen und die Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Bei der Erledigung dieser Formalitäten sind wir Ihnen nach der Ankunft behilflich. Zusätzlich benötigen Sie dazu:

  • zwei biometrische Passfotos
  • ggf. Ihre Stipendienbescheinigung
  • Krankenversicherungsnachweis

Damit erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis und eine Kopie der Meldebescheinigung, mit der Sie auch ein Bankkonto eröffnen können.

Sie erhalten dadurch auch gleichzeitig ein Schengen Visum und dürfen sich damit in allen „Schengen-Staaten“ aufhalten bzw. durch diese reisen.

Wenn Sie Marburg wieder verlassen und innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur in Ihrer neuen Stadt anmelden. Die Abmeldung in Marburg wird für Sie dann automatisch übernommen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde abmelden.